Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Bau Connect GmbH und ihren Kunden. Sie gelten für alle Leistungsangebote, Leistungen und Verträge.
§ 2 Leistungsumfang
Der genaue Umfang der Leistung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot und dem bestätigten Auftrag. Mündliche Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
§ 3 Angebote und Verträge
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt haben.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlung ist fällig nach Rechnungsstellung. Zahlungsziel: 14 Tage netto.
§ 5 Baustelle und Arbeitsbedingungen
Der Auftraggeber stellt die notwendige Baustelle, Zugänge und Hilfseinrichtungen bereit. Bau Connect GmbH ist nicht verantwortlich für Schäden an Fremdmaterial oder bestehenden Gebäudeteilen, die nicht durch Verschulden unserer Mitarbeiter entstanden sind.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
Alle erbrachten Leistungen unterliegen einer Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme. Die Gewährleistung umfasst nur fehlerhafte Ausführung, nicht jedoch den normalen Verschleiß oder Beschädigungen durch den Auftraggeber.
§ 7 Terminplanung
Vereinbarte Termine sind bindend. Verzögerungen durch Fremdverschulden oder höhere Gewalt entbinden uns nicht von der Leistung, verschieben aber den Termin entsprechend.
§ 8 Kündigung
Die Kündigung eines Vertrages ist nur in schriftlicher Form und mit einer Frist von 14 Tagen möglich, sofern nicht anders vereinbart. Bei Kündigung durch den Auftraggeber während der Ausführung werden bereits erbrachte Leistungen in vollem Umfang berechnet.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Baustelle. Gerichtsstand ist Stuttgart.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleiben alle anderen Bestimmungen gültig. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.